Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite1 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Konzeption

 

 

Konzeption

„Hort Rhinstrolche“

 

Erstellungsdatum: 17.03.2022

 

 

Träger:

Stadt Kremmen

Am Markt 1

16766 Kremmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

Hort “Rhinstrolche”

 

Straße der Einheit 2

16766 Kremmen

 

Tel.: 033055/2018000

 

E-Mail:         

 

Leitung:                                                                                           Martina Tröger

stellv. Leitung:                                                                              Bettina Timm

Stellvertretung im Rahmen der erweiterten Hortleitung: Lisa Rähse

 

Homepage Hort „Rhinstrolche“

 

www.hort-rhinstrolche.de

 

Träger: Stadt Kremmen

 

Am Markt 1

16766 Kremmen

 

Tel.:   033055/99841                                 – Frau Renn –

                                    (Ansprechpartner für Schulen/ Kitas)

 

033055/99827                                  – Frau Teßmann –

               (Ansprechpartner für Schulen/ Kitas)

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

1. Leitbilder. 1

1.1. Leitbild der Einrichtung. 1

1.2. Leitlinien des Trägers. 2

2. Strukturelle Rahmenbedingungen. 4

2.1. Lage und Umfeld. 4

2.2. Träger der Einrichtung. 4

2.3. Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien. 5

2.4. Platzkapazität 5

2.5. Unser Team.. 5

2.6.1. Schulzeiten. 6

2.6.2. Ferien– und unterrichtsfreien Zeiten. 6

2.6.3. Bedarfsbetreuung. 6

2.7. Versorgung/ Ernährung. 7

3. Pädagogische Strukturen. 8

3.1. Bildungsräume im Innenbereich. 8

3.2. Bildungsräume im Außenbereich. 9

3.3. Die „offene Arbeit“ in unserem Hort 10

3.4. Begründung des Raumkonzepts und der Strukturen in unserem Hort 11

4. Unsere pädagogische Arbeit 12

4.1. Rolle der pädagogischen Fachkraft 12

5. Bedeutung von Bildung und Erziehung. 13

5.1. Die Grundsätze der elementaren Bildung. 13

5.2. Die Gestaltung von Bildungs- und Lernprozessen. 16

5.3. Mitbestimmung und Partizipation. 17

5.4. Bildungsangebote/ Projekte. 18

5.5. Feriengestaltung. 20

6. Beobachtung und Dokumentation. 21

6.1. Alltagsbeobachtung. 21

6.2. Systematische Entwicklungsbeobachtungen. 22

6.3. Dokumentation und Bearbeitung der Beobachtung. 22

 

 

 

 

7. Übergänge gestalten. 23

7.1. Übergänge im Alltag. 23

7.2. Strukturelle Übergänge. 24

8. Sicherung des Kindeswohls. 25

8.1. Fürsorge und Aufsichtspflicht 25

8.1.1. Grundsätze der Aufsichtspflicht 25

8.1.2. Kriterien der Aufsichtspflicht 26

8.1.3. Formen der Aufsichtspflicht 26

9. Zusammenarbeit mit Eltern/ Familien. 27

9.1. Neu im Hort/ Aufnahmegespräche. 28

9.2. Entwicklungsgespräche. 28

9.3. Elternvertretung. 29

9.4. Kita-Ausschuss. 29

9.5. Vereinsarbeit 30

10. Zusammenarbeit Team/ Träger. 31

10.1. Zusammenarbeit im Team.. 31

10.2. Zusammenarbeit mit dem Träger 31

10.3. Zusammenarbeit Hort–Kitas. 32

10.4. Hort als Ausbildungsstätte. 32

11. Qualitätsmanagement 33

11.1. Konzeption unserer Einrichtung. 33

11.2. Ideen- und Beschwerdemanagement 33

11.3. Interne und externe Evaluation. 34

11.4. Datenschutz. 34

12. Zusammenarbeit/ Kooperation. 35

12.1. Kooperation mit der Grundschule. 35

12.2. Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen. 36

13. Öffentlichkeitsarbeit 37

14. Schlusswort 38

15. Bestätigung der Konzeption durch den Kita-Ausschuss. 39

16. Anhang. 40

 

 

 

 

1. Leitbilder

1.1. Leitbild der Einrichtung

 

Ein weiser Erzieher sucht nicht nach dem,

was dem Kind noch fehlt,

sondern freut sich über das,

was schon da ist!

 

Pestalozzi

 

1.2. Leitlinien des Trägers

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtige,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

was gibt es Schöneres, als seinen Kindern beim Aufwachsen zu zusehen?
Jeden Tag lernen sie etwas Neues, entdecken ihre Umwelt, schließen Freundschaften, erweitern ihren Horizont und ihren Aktionsradius. Gleichzeitig wollen wir unsere Kinder aber auch behüten, festhalten, ganz sicher sein, dass ihnen nichts zustößt.

So wie sie ihr Kind in ihrer Familie fördern und behüten, so wollen auch wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hortes der Kita Rhinstrolche und die Stadt Kremmen als Träger beider Einrichtungen, ihrem Kind gerecht werden.
Dabei hat sich unser Hort einen Wahlspruch des Schweizer Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi zu Eigen gemacht:
„Ein weiser Erzieher sucht nicht nach dem, was dem Kind noch fehlt, sondern freut sich über das, was schon da ist!“

Ihr Kind soll auch in unserem Hort Kind sein dürfen, dabei erfährt es Zuwendung, Unterstützung und Verlässlichkeit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gut ausgebildete Pädagogen, die ihren Kindern mit Wertschätzung begegnen und dabei eine aktive Rolle bei der Gestaltung von Lernprozessen übernehmen.

Die räumliche Nähe zur Goethe-Grundschule erleichtert die Kommunikation mit den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern und fördert allgemein den Austausch. Wir, die Stadt Kremmen und ihr Hort, verstehen sich gleichermaßen als Partner für Kind und Eltern. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam die Entwicklung ihres Kindes fördern und ihm den Raum geben, den es braucht um sich frei zu entfalten und eine stabile Persönlichkeit zu entwickeln.

 

Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte können viel dazu beitragen, dass unsere Erzieherinnen und Erzieher bestmögliche Arbeit leisten können. Reden Sie mit uns! Zielgerichtete Kommunikation fördert das soziale Miteinander und hilft, zu verstehen, voneinander zu lernen und Lösungen herbei zu führen. Davon profitieren wir genauso wie ihr Kind und ihre Familie.

Mit dieser nun vorliegenden und neu gestalteten Konzeption haben wir ein Instrument geschaffen, welches Ihnen liebe Eltern und Erziehungsberechtigte vermitteln soll, wo wir unsere Kernkompetenzen sehen und welche Schwerpunkte wir in der Betreuung ihrer Kinder setzen werden.

Die Rahmenbedingungen, wie Räumlichkeiten, deren Ausstattung mit adäquatem Mobiliar sowie die Ausstattung mit pädagogischen Spiel-, Bastel- und Lernmaterialien sind mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden, die die Stadt Kremmen als Träger stets gern gewährleistet. Die Umsetzung der Qualitätsansprüche dieser Konzeption ist uns ebenso ein ehrliches Anliegen und das Gelingen ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die wir mit Freude und Elan angehen werden.

Sebastian Busse

Bürgermeister der Stadt Kremmen

 

2. Strukturelle Rahmenbedingungen

2.1. Lage und Umfeld

Unser Hort befindet sich in Kremmen, in unmittelbarer Nähe der Altstadt.

Bis Dezember 2011 war der Hort eine Abteilung der Kita „Rhinstrolche“ in Kremmen.

Im Januar 2012 zog der Hort in den neuen Anbau an die Goethe Grundschule Kremmen, die eine offene Ganztagsschule ist. Durch die räumliche Nähe ist es besonders gut möglich, ein Netzwerk der Kooperation zwischen Schule und Hort sowie Eltern und Hort aufzubauen.

Der fachliche und fallübergreifende Austausch zwischen Erzieher/Erziehungsberechtigten/Lehrer soll durch das Prinzip der „kurzen Wege“ vereinfacht, gefördert und gefordert werden. Unsere Einrichtung weist trotz ruhiger Lage eine gute Anbindung an den ÖPNV auf.

In der unmittelbaren Nähe des Hortes befindet sich die Schulküche, die täglich bis 13.30 Uhr geöffnet ist.

Daran schließt der Sportplatz und der Stadtpark mit einem großen Spielplatz an, die wir auch in regelmäßigen Abständen für Sport und Spiel nutzen können. 

 

2.2. Träger der Einrichtung

Der Träger des Hortes ist die Stadt Kremmen. Träger und Einrichtung arbeiten eng zusammen, wodurch ein intensiver Austausch erfolgen kann. Die Stadt Kremmen gestaltet die Rahmenbedingungen und sichert die finanziellen Mittel für die Einrichtung.

Außerdem ist die Stadt Kremmen Träger der Kitas in den Ortsteilen:

  • Kita „Rhinstrolche“ Kremmen,
  • Kita „Zwergenland“ Flatow,
  • Kita „Räuberhöhle“ Staffelde,
  • Kita „Villa Sonnenschein“ Hohenbruch,
  • Kita „Villa Kunterbunt“ Sommerfeld,
  • Hort Beetz.

 

 

2.3. Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien

Viele unserer Kinder wohnen direkt in der Stadt Kremmen, andere kommen aus den Ortsteilen der Stadt Kremmen zu uns. Gute Busverbindungen ermöglichen, dass die Kinder ohne Probleme in die Schule/den Hort oder zu Freunden kommen.

 

2.4. Platzkapazität

Unser Hort hat eine Kapazität von 144 Plätzen, bis August 2023 ist die Kapazität auf 168 Plätze erhöht worden. Dafür liegt die Genehmigung durch das Landesjugendamt Brandenburg vor.

Für Kinder ab der fünften Klasse können Eltern einen erneuten Antrag auf Betreuung stellen, wenn der Bedarf nachgewiesen und begründet ist.

Außerdem müssen Hortplätze im Rahmen der Kapazität zur Verfügung stehen.

 

2.5. Unser Team

In unserem Hort arbeiten acht Erzieher/innen, ein Erzieher in Ausbildung und drei technische Mitarbeiter:

Martina Tröger                                 Hortleiterin/ Sprachförderung                                                    

Bettina Timm                                   stellvertretende Hortleiterin/ Praxisanleiterin

Lisa Rähse                                        Stellvertretung im Rahmen der erweiterten Hortleitung/ Praxisanleiterin/ Sprachförderung

Kerstin Baumgarten                                   Erzieherin

Ines Fehlow                                     Erzieherin/ Praxisanleiterin

Wera Stolle                                      Erzieherin/ Praxisanleiterin/ Sicherheitsbeauftragte

Christian Streeck                            Erzieher/ Sprachförderung

Luca Wegner                                   Erzieher

Julius Beyer                                     Erzieher in Ausbildung (August ‘20 - August ‘23)

Christa Langas                                Hauswirtschaftskraft

Michael Lück/ Heiko Leue             Hausmeister               

 

 

 

 

 

2.6. Öffnungszeiten und Schließzeiten

2.6.1. Schulzeiten

  • 06.00 - 07.30 Uhr          Frühhort
  • 11.30 - 15.30 Uhr          Kernzeit (Freizeit und gezielte Angebote)
  • 15.30 - 17.00 Uhr          Späthort

 

2.6.2. Ferien– und unterrichtsfreien Zeiten

  • 06.00 - 17.00 Uhr 
  • Die Betreuungszeit in den Ferien muss mit einem Ferienantrag mindestens 3 Wochen vor Beginn der Ferien im Hort beantragt werden, wird dann an die Stadtverwaltung weitergeleitet und von Frau Teßmann/ Frau Renn bearbeitet.

 

 2.6.3. Bedarfsbetreuung

  • Ferienwoche nach Ostern und 3./ 4. Ferienwoche in den Sommerferien
  • Zeiten der Bedarfsbetreuung für das jeweilige Kalenderjahr werden mit den Elternvertretern im Kita-Ausschuss besprochen und als Empfehlung in die Stadtverordnetenversammlung (SVV) gegeben
  • nach Beschluss der SVV erfolgt die Information an die Eltern
  • der Bedarf der Betreuung muss mittels Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen und bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres durch die Eltern im Hort angemeldet werden

 

 

2.7. Versorgung/ Ernährung

Täglich steht für die Kinder ein abwechslungsreiches Vesperangebot bereit. Unsere Vesperzeit ist täglich von 14.00 – 14.30 Uhr.

In der Ferienzeit und an schulfreien Tagen gibt es außerdem ein abwechslungsreiches Frühstück in der Zeit von 8.00 – 8.30 Uhr.

Über den Tag steht Wasser und Tee für die Kinder bereit.

Unter Aufsicht der Schule/des Hortes besteht die Möglichkeit, dass die Kinder ihr Mittagessen einnehmen können.

Alle Hygienemittel (Seife, Toilettenpapier, Taschentücher...) werden vom Träger der Einrichtung gestellt.

 

3. Pädagogische Strukturen

3.1. Bildungsräume im Innenbereich

Der Innenbereich des Hortes gliedert sich in das Erdgeschoss und die 1. Etage.

Das Erdgeschoss wird hauptsächlich vom Hort genutzt und in der 1. Etage arbeiten wir in Doppelnutzung mit der Goethe–Grundschule zusammen.

Alle Räume im Erdgeschoss sind als Funktionsräume eingerichtet, in deren Nutzung sich die Grundsätze der elementaren Bildung widerspiegeln.

 

     Erdgeschoss:

  • Spielezimmer mit Tischspielzeug und Lego-Ecke
  • Bauraum
  • Musik-, Ruheraum mit kleiner wechselnder Bücherauswahl und einige Konzentrationsspiele (Schach, Dame, Mühle…)
  • Werkstatt, unterteilt in Kreativ- und Handwerksbereich
  • Cafeteria- Doppelnutzung (Frühstück/Vesper und Tischspielzeug)
  • Küche, die auch zum Kochen und zum Backen mit den Kindern genutzt wird
  • Bewegungsraum
  • Tischtennis-Platte, Airhockey-Tisch
  • Anmeldebereich,
  • Personal- und Büroraum.

 

1. Etage:

  • 2 Klassenzimmer, 2 Teilungsräume
  • Nutzung für Forscher-AG, Theater-AG, HA-Angebot, Vorlesetag…
  • Kinderbibliothek der Stadt Kremmen, Di.- Do. 12.00-14.30 Uhr geöffnet

 

3.2. Bildungsräume im Außenbereich

Zum Außengelände gehören die Terrasse und 2 Spielplätze mit:

  • 2 Sandspielflächen
  • Tischtennis-Platte
  • Schaukel
  • Wippe
  • Rutsche
  • Reck
  • Hochbeet im Eingangsbereich
  • Außerdem gibt es viele andere Kleinspielgeräte und Kinderfahrzeuge, die dem Bewegungsdrang und der Experimentierfreude unserer Kinder gerecht werden. Weiterhin darf der Hort das Minispielfeld und den Spielplatz auf dem Schulhof nutzen, wenn wir die direkte Aufsicht gewährleisten können. Freitags steht uns zwischen 13.00 Uhr und 15.30 Uhr die Schulturnhalle zur Verfügung.

 

3.3. Die „offene Arbeit“ in unserem Hort

In unserem Hort gibt es keine festen Gruppenstrukturen, vielmehr bildet die offene Arbeit die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.

Dennoch erachten wir es als sinnvoll, den Klassenverband als Gruppe im Hort zur teilweisen Organisation unseres Tagesablaufes zu nutzen:

  • wöchentliche Hortversammlung (montags im Anschluss an die letzte Unterrichtsstunde)   
  • feste Einteilung der Erzieher für die Durchführung der Hortversammlung, für die Verbindung zum jeweiligen Klassenlehrer und für die Bearbeitung der Beobachtungsbögen
  • In jeder Klasse wurde ein „Verbindungskind“ gewählt, um Informationen auch im Verlauf der Woche zwischen dem Lehrerkollegium und dem Hort fließen zu lassen.

Die Funktionsräume werden von den Erziehern beaufsichtigt. Die Erzieher sehen sich dabei als Partner der Kinder und als „Angebot“ für die Kinder. Der Wechsel der Erzieher von Raum zu Raum erfolgt regelmäßig im 3-Wochen-Turnus.

Für den Außenbereich des Hortes und die Kinderbibliothek ist es notwendig, dass unsere Kinder selbständig die An- und Abwesenheitstafel im Flur nutzen. Dort werden die Namensschilder dementsprechend angehangen.

 

Für die Angebote im Hort und die AG´s im Ganztag der Goethe-Grundschule müssen sich die Kinder selbstständig an der Anmeldung aus- und eintragen.

 

 

 

3.4. Begründung des Raumkonzepts und der Strukturen in unserem Hort

Seit ca. 25 Jahren arbeiten wir konzeptionell mit Formen der offenen Arbeit. Anfangs in kleinen Schritten, später immer größere. Manchmal schnell etwas Neues ausprobierend und auch schnell wieder verwerfend.

Aber immer mit dem Blick auf unsere Kinder und einer Mischung aus den Wünschen der Kinder, den Erfahrungen der Erzieher, den Hinweisen der Eltern und dem Machbaren in unserem Haus.

Offene Arbeit braucht aber, wie schon beschrieben, auch klare Strukturen im Tages- und Wochenablauf. Diese geben den Kindern Orientierung und Sicherheit.

Die guten Erfahrungen damit bestätigen uns immer wieder, an diesem Konzept festzuhalten, es regelmäßig zu hinterfragen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.

Mit den vielfältigen entwicklungsspezifischen Lern- und Spielangeboten der offenen Arbeit werden die Grundsätze des Bildungsauftrages erfüllt.

Alle Kinder können sich daran beteiligen, den Hort zu gestalten. Eigenständigkeit und Selbständigkeit werden gefördert. Individuelle Bedürfnisse und Lerninteressen stehen im Vordergrund. Besonders bei unseren Kindern der 4. Klasse versuchen wir, den Übergang zum „Allein zu Hause zu sein“ zu fördern.

 

 

4. Unsere pädagogische Arbeit

Unsere pädagogische Arbeit stützt sich auf das ….

  • Kita–Gesetz Brandenburg
  • § 22 des KJHG (gibt uns die Aufgabe, die „Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ zu fördern)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Achter Teil, § 1(2) und § 9(2)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1626(2) und § 1631(1)
  • Grundsätze der elementaren Bildung, Hortbausteine
  • Kinderschutzkonzept der Stadt Kremmen

 

4.1. Rolle der pädagogischen Fachkraft

Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen Besonderheiten, Bedürfnissen und Fähigkeiten.

Das Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf den wertschätzenden Umgang mit ihm.

Es ist für uns selbstverständlich, alle Kinder als aktive, forschende und sich selbst bildende Menschen zu verstehen.

Wir begegnen ihnen mit Respekt und Achtung.

Als pädagogische Fachkräfte haben wir eine aktive Rolle bei der Gestaltung von kindlichen Lernprozessen. Wir sind Beobachter, Begleiter, Vorbilder und Mitgestalter für die Kinder.

Als Partner der Kinder und Eltern übernehmen wir familienergänzend Verantwortung für die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung.

Wir gestalten Partizipationsprozesse, geben viel Raum für Selbständigkeit und vermitteln soziale Kompetenzen.

 

 

5. Bedeutung von Bildung und Erziehung

5.1. Die Grundsätze der elementaren Bildung

Die Bildungsbereiche sind gleichrangig und geben der pädagogischen Konzeption einen Rahmen sowie die Möglichkeit zur Reflexion der Arbeit der Erzieher.

 

  • Körper, Bewegung und Gesundheit

Die Bewegungsförderung ist eng verbunden mit der kindlichen Entwicklung. Sowohl die kognitive, als auch die sprachliche Entwicklung sind eng mit den motorischen Fähigkeiten eines Kindes verbunden.

Nach dem Schulvormittag bieten wir den Hortkindern viele Bewegungsangebote im Bewegungsraum und auf dem Außenspielplatz.

Dazu gehören z.B: Tischtennis, Airhockey, Ballspiele, Tanzen, Seilspringen, Gemeinschaftsspiele.

In Absprache mit den pädagogischen Fachkräften können unsere Hortkinder den Bewegungsraum auch ohne direkte Aufsicht nutzen.

 

  • Sprache, Kommunikation und Schriftkultur

Ohne Sprache besteht keine Möglichkeit der Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung. Mit ihrer Hilfe kann das Kind Emotionen, Eindrücke und Erlebnisse verarbeiten.

Das soziale Miteinander ist an die Kommunikation gebunden. Dazu gehört sich auszudrücken und mitzuteilen aber auch Anderen zu zuhören und sie zu verstehen. Viele Sprachanlässe ergeben sich in Spiel- und Bewegungssituationen.

Der Dialog zwischen den Kindern (Gespräche über Spielinhalte, das Aushandeln von Regeln, Streitgespräche...) fördert kommunikative Kompetenzen der Kinder. Wir achten in unserem Hort darauf, dass unsere Kinder auch Zeit und Raum für eigene Konfliktlösungen haben. In unserem Musik- und Bücherraum finden die Kinder zusätzlich zur Kinderbibliothek eine kleine Auswahl von Büchern vor. Die Kinder können in Ruhe in den Büchern stöbern, den Umgang mit Büchern erlernen und sich mit anderen Kindern austauschen.

 

 

 

  • Musik

Hortkinder haben große Freude, Musik zu hören oder danach zu tanzen. Mit Hilfe der Musik können sich die Kinder mitteilen, ausdrücken und darstellen.

Das Musizieren in der Gemeinschaft stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und das soziale Lernen. Daher ist es wichtig, den Kindern die Begegnung mit Musik zu ermöglichen. Zum Ausprobieren können unterschiedliche Musikinstrumente genutzt werden.

Altersgemäß spielen bei den Hortkindern Vorbilder aus den Medien eine große Rolle. Aktuelle Musik und Tänze aus den Medien werden von den Kindern aufgegriffen und dargestellt.

 

  • Darstellen und Gestalten

Das Lernen der Kinder erfolgt im Spiel, dort können sie Erlebtes zum Ausdruck bringen, Eindrücke und Gefühle verarbeiten und Beziehungen gestalten. Es ist uns wichtig, den Kindern viel Zeit und Raum zu schaffen, damit sie ihre Phantasie und Träume ausleben können. Vielfältige Spielmöglichkeiten regen die Kinder zu einem phantasievollen Rollenspiel an und fördern die Kreativität. Ein fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist unsere jährliche Theateraufführung.                                                                 

 

  • Mathematik und Naturwissenschaften

Kinder sind neugierig, wollen ihre Umgebung erforschen und entdecken. Besonders im freien Spiel nutzen die Kinder gerne die zur Verfügung stehenden veränderbaren Materialien, wie Sand, Wasser, Farbe, Bausteine und experimentieren eigenständig. Durch die Beobachtung, das Ausprobieren und das Erfahren von alltäglichen Verrichtungen lernen die Kinder technische und biologische Vorgänge kennen. Der Hort bietet vielfältige Möglichkeiten zum forschenden Handeln. Wöchentlich findet für die 2. und 3. Klassen die AG „Forschen“ statt. In den Ferien planen wir gemeinsame Ausflüge und Besuche verschiedenster Museen.  

 

 

 

 

 

 

  • Soziales Leben

Im Hort haben die Kinder die Möglichkeit verschiedene soziale Erfahrungen zu sammeln. Die Kinder werden dabei unterstützt Beziehungen und Freundschaften aufzubauen und zu pflegen.

In der Gruppe entdecken sie ihre Grenzen, erproben Kräfte sowie Fähigkeiten und erfahren durch die altersgemischte Struktur gegenseitige Lernanreize. Die damit verbundene Stärkung der sozialen Kompetenzen erfolgt zum einen durch individuelle Begleitung, zum anderen aber auch im freien Spiel. Bei angeleiteten Angeboten werden Akzeptanz und Rücksichtnahme gefördert. Die Kinder lernen miteinander zu kommunizieren (z. B. andere ausreden lassen), sich eine eigene Meinung zu bilden, Kompromisse einzugehen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. In unserem Hort werden Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf betreut. Die Vielfältigkeit dient der Akzeptanz gegenüber der Verschiedenheit des Anderen. Die Kinder unterstützen sich gegenseitig und lernen voneinander.

 

 

 

5.2. Die Gestaltung von Bildungs- und Lernprozessen

Bildung und Erziehung bedeutet den Erwerb sozialer Kompetenzen, aber auch handlungsorientiertes Lernen. Alle Kinder sind eigenverantwortliche Akteure und Konstrukteure ihrer Entwicklung.

Unser Ziel ist es, jedem Kind die Möglichkeit zur aktiven Auseinandersetzung mit sich selbst und seiner Umwelt zu geben, sich selbst zu bilden und sein Leben zu gestalten.

Die „offene Hortarbeit“ ist dabei von großer Bedeutung. Auf diese Weise haben alle Kinder die Möglichkeit, voneinander/miteinander zu lernen und zu forschen. Zudem bereichern individuell erworbene Fähigkeiten der Kinder die ganze Gruppe.

Der Umgang im Hort ist immer wertschätzend. Respekt, Toleranz, Gewaltfreiheit und Solidarität werden mit den Kindern erarbeitet und immer wieder neu reflektiert. Jedes Kind ist individuell, hat eigene Stärken und Schwächen, wird dort abgeholt und in seiner weiteren Entwicklung gefördert und gefordert.

Unser Hort soll den Kindern als Rückzugsraum dienen, in dem sie die Schule - ihre Arbeit - hinter sich lassen und ihre Freizeit nach ihren Bedürfnissen gestalten können. Nach der Schule kommen die Kinder mit unterschiedlichen Befindlichkeiten in den Hort und es ist unsere Aufgabe, diese wahrzunehmen und entsprechend darauf zu reagieren.

Ein geregelter Tagesablauf und verbindliche Absprachen geben den Kindern einen Raum, in dem sie sich sicher, angenommen und geborgen fühlen können.

Im Zusammenleben werden soziale Kontakte geknüpft. Durch gegenseitiges Helfen werden Zusammengehörigkeitsgefühle und die soziale Kompetenz insgesamt gestärkt.

 

 

5.3. Mitbestimmung und Partizipation

Es ist für uns selbstverständlich, Kinder als aktive, forschende und sich selbst bildende Menschen zu verstehen und ihnen mit Respekt und Achtung zu begegnen.

Gleichzeitig sind wir Beobachter, Begleiter, Lehrende und Organisatoren, die sich als Partner der Kinder und deren Familien verstehen.

In wöchentlichen Hortversammlungen haben Kinder und Erzieher die Möglichkeit, das Hortleben mit zu planen und mitzugestalten. Dort werden Hortaktivitäten besprochen und Ideen und Probleme zur Diskussion gestellt. Die Einhaltung festgelegter Regeln werden im Gespräch immer wieder überprüft. Allgemeine Informationen, z. B. das Verhalten bei Feueralarm, werden regelmäßig wiederholt. Offene Hortarbeit ermöglicht den Kindern ihren Tagesablauf selbst zu gestalten.

 

  • Im freien Spiel
  • Teilnahme an Angeboten im Hort
  • Teilnahme an Angeboten im Ganztag
  • Nutzung der Bibliothek

 

 

5.4. Bildungsangebote/ Projekte

  • Projektarbeit
  • Die Kinder gestalten Programme und Theaterstücke zu Festen und Feiern im Hort aber auch zu Anlässen des öffentlichen Lebens.
  • Sportangebote
  • Bewegungsraum, TT-Platte im Hortbereich
  • Aktionstage, Wanderungen
  • Ballspielangebote in der Schulturnhalle
  • Minispielfeld-Fußball
  • Spielplatz im Park
  • Angebot Forscher-Kids
  • wöchentliches Angebot für die 2. Klasse im Rahmen der Hortarbeit.
  • Monatliche Geburtstagsfeier
  • Ende des Monats feiern wir mit den Kindern, die in dem laufendem Monat Geburtstag haben. Mit Spielen und gemeinsamer Kaffeerunde gestalten die Kinder mit Unterstützung der Erzieher ihre Feier.
  • Mal- und Schreibecke
  • Kreativwerkstatt, Werkstattangebot

 

 

 

Hausaufgaben-Angebot

  • Hausaufgabenzeiten
  • 1. - 3. Klasse
  • Montag: 15:30 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 14:30 Uhr
  • 4. Klasse hat ihr Hausaufgabenangebot im Rahmen des Ganztages in der Schule
  • Hausaufgabenzimmer
  • wir geben kleine! Hilfestellungen
  • wir sorgen für Ruhe und Konzentration
  • Kontrolle und Berichtigung unter folgenden Voraussetzungen:
  • Fähigkeit
  • Unterrichtsmaterial (z. B. vorgedruckte Hefte)
  • Zeiteinhaltung (1./ 2. Klasse = 30 Minuten

                             3. Klasse = 40 Minuten)

  • Was machen wir nicht?
  • keine Unterrichtsstunde
  • keine Nachhilfe/Vermittlung von Lerninhalten/Einzelbeförderung
  • keine Zeitüberschreitung
  • keine Unterschrift
  • Konzentrationsspiele
  • AG im Ganztag der Goethe-Grundschule
  • Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin der Kinderbibliothek
  • Di. - Do. im Ganztag
  • Ferienprogramme

 

 

5.5. Feriengestaltung

Der Bedarf der Hortbetreuung in den Ferien muss bis drei Wochen vor Ferienbeginn im Hort angemeldet werden. Der jeweilige Anmeldeschluss wird in der Hortzeitung bekanntgegeben.

Es wird ein verbindlicher Ferienvertrag abgeschlossen, der als Formular im Hort erhältlich ist.

In den Ferien wird in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr ein Ferienprogramm angeboten. Nach Eingang der Ferienverträge erhalten die angemeldeten Kinder ihre Ferienzeitung mit den geplanten Aktivitäten.

Gemeinsames Kochen und Backen, Fahrradtouren, Wanderungen, Exkursionen, Theaterbesuche und vieles mehr stehen auf dem Programm.

Ein besonderer Höhepunkt sind 2 Wochen Ferienspiele in den Sommerferien und alle 4 Jahre organisieren wir eine einwöchige Fahrt in ein Ferienlager der näheren Umgebung.

 

6. Beobachtung und Dokumentation

Beobachtung und Dokumentation ist ein Qualitätsmerkmal. Wir unterscheiden dabei zwischen Alltagsbeobachtungen und der systematischen Entwicklungsbeobachtung.

 

6.1. Alltagsbeobachtung

Im Alltag verstehen wir „Beobachtung“ als „Beachtung“.

Täglich bieten sich eine Vielzahl von Beobachtungsmöglichkeiten und -Situationen an:

  • in der Arbeit in Kleingruppen (Angebote im Hort),
  • gemeinsames Spiel,
  • zu den Mahlzeiten,
  • bei Ferienveranstaltungen,
  • beim Hausaufgabenangebot…

 

Unsere Wahrnehmungen dienen als Orientierung für unser einheitliches pädagogisches Handeln und Verhalten gegenüber jedem einzelnen Kind.

Das Wissen aus Beobachtungsmomenten und anderen Informationsquellen hilft, das Kind und dessen Reaktionen, z. B. in Konfliktsituationen, zu verstehen. Damit ist es leichter, schon in den täglichen klärenden Gesprächen mit den Kindern Hilfestellungen zu geben und zu Lösungen zu kommen.

Gezielte Alltagsbeobachtungen ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit und den Pädagogen der Goethe-Grundschule.

Die Beobachtungen im Hortbereich werden in Tür- und Angelgesprächen an alle Kollegen des Teams vermittelt und auch ausführlich in den Teamberatungen als Fallbesprechung bearbeitet.

 

 

6.2. Systematische Entwicklungsbeobachtungen

Für die systematischen Entwicklungsbeobachtungen haben wir für unsere Einrichtung einen Beobachtungsbogen erarbeitet.

Die Erzieher füllen diesen einmal jährlich aus, um den Entwicklungsstand zu dokumentieren. Bei Unsicherheiten in der Einschätzung werden alle Teamkollegen um Hilfe gebeten. In den regelmäßigen Teamberatungen werden ausführliche Gespräche dazu geführt.

Werden größere Probleme festgestellt, wird auch hier mit der Schulsozialarbeit und dem Klassenleiter Kontakt aufgenommen.

 

6.3. Dokumentation und Bearbeitung der Beobachtung

Welche Möglichkeiten/ Konsequenzen ergeben sich für unsere tägliche pädagogische Arbeit:

  • gezielte Unterstützung und Förderung der Kinder in Bildungs- und Lernbereichen,
  • Regeln können mit den Kindern festgelegt werden, die deren Alltag erleichtern und strukturieren,
  • Dokumentation ist Grundlage für Fallgespräche im Erzieherteam und für Elterngespräche.
  • Ziele für pädagogisches Vorgehen können formuliert und vereinbart werden.
  • Gemeinsame Elterngespräche mit Schulsozialarbeiterin und gegebenenfalls Einbeziehung des Jugendamtes und der Familienhilfe

(Schweigepflichtsentbindung beachten!).

 

 

7. Übergänge gestalten

7.1. Übergänge im Alltag

Mit dem Konzept der offenen Arbeit, das heißt Funktionsräume statt fester Gruppenräume, wurde es notwendig, einen „An- und Abmeldebereich“ für die Kinder und Eltern einzurichten.

In einem dreiwöchigen Rhythmus sind jeweils 2 Erzieher verantwortlich, alle Kinder nach dem Unterricht im Hort zu begrüßen, sowie beim Nachhause gehen zu verabschieden.

Im Laufe des Nachmittags finden im Hort und im Ganztag der Goethe-Grundschule verschiedene Angebote statt. Nachdem die Angebote von den Erziehern aufgerufen wurden, muss sich jedes Kind für seine AG im Anmeldebereich eigenständig abmelden und nach der AG wieder anmelden.

Für die Nutzung des Außenspielbereiches und der Kinderbibliothek in der 1. Etage müssen die Kinder ihre Namensschilder an der Magnettafel im Flur umstecken.

 

7.2. Strukturelle Übergänge

 

  • Kita „Rhinstrolche“ Kremmen

Ganzjährig achten wir auf die enge Zusammenarbeit zwischen uns und der Kita „Rhinstrolche“. Die gegenseitige Unterstützung im direkten Arbeitsumfeld ermöglicht uns frühzeitig Kontakte zu den zukünftigen Hortkinder aufzunehmen.

Die kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung wird im Zeitraum Januar - April am Vormittag im Hort von den Horterziehern gewährleistet.

Die Erzieher der Vorschulkinder der Kita „Rhinstrolche“ nutzen einmal wöchentlich unseren Bewegungsraum für das Sportangebot. Im Anschluss nehmen die Kinder ihr Mittagessen in der Schulküche ein.

Nach den Sommerschließwochen der Kita „Rhinstrolche“ nehmen wir die Einschüler in der letzten Ferienwoche komplett im Hort auf.

 

  • Kita „Räuberhöhle“ Staffelde + Kita „Zwergenland“ Flatow

Die Einschüler kommen ebenfalls schon nach der Sommerschließzeit ihrer Kita zu uns. Das sind die letzten 2 Wochen vor Schulbeginn. Die Kinder werden im Übergang noch eine Woche von einer Kitaerzieher/in begleitet.

 

  • Jugendclub

Für den Übergang unserer 4./ 5. Klassen zur selbständigen Freizeitgestaltung wollen wir den Kontakt zum Jugendclub aufbauen.

 

8. Sicherung des Kindeswohls

Zur Sicherung des Kindeswohls haben die Erzieher aller Kita`s und Horte der Stadt Kremmen gemeinsam mit dem IfK ein Kinderschutzkonzept erarbeitet.

Dieses ist mit Wirkung vom 01. Januar 2019 für alle Kita`s und Horte bindend.

Das komplette Kinderschutzkonzept befindet sich im Anhang.

 

8.1. Fürsorge und Aufsichtspflicht

8.1.1. Grundsätze der Aufsichtspflicht

Im § 1626 (2) und § 1631 (1) BGB und im Artikel 6 (2) GG ist die Aufsichtspflicht als Teil der Personensorge festgeschrieben. Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages wird diese Verantwortung an den Träger der Einrichtung übertragen. Dieser überträgt die Aufsichtspflicht wiederum an die Leiter und Erzieher der Einrichtung.

Die Aufsichtspflicht beginnt in unserer Einrichtung mit dem eigenständigen Anmelden des Kindes beim verantwortlichen Erzieher nach Unterrichtsschluss.

Die Aufsichtspflicht endet in unserer Einrichtung mit der Übergabe des Kindes an den Personensorgeberechtigten oder an eine von ihm benannte Person, die auf der Anmeldekarte schriftlich hinterlegt wurde und sich gegebenenfalls ausweisen kann.

Kinder, die den Hort allein verlassen dürfen, verabschieden sich bei dem anwesenden Erzieher.

Alle Regeln diesbezüglich sind den Kindern bekannt. Sie werden in turnusmäßigen Abständen mit den Kindern besprochen.  

 

 

8.1.2. Kriterien der Aufsichtspflicht

-   Alter der zu betreuenden Kinder

-   Person des jeweiligen Kindes

-   Art der Tätigkeit und Beschäftigung

-   Situative Faktoren

-   Räumliche und örtliche Gegebenheiten

-   Person der Fachkraft

-   Zumutbarkeit der an die Fachkraft gestellten Anforderungen

-   Gruppengröße

 

8.1.3. Formen der Aufsichtspflicht

-   Informieren, Belehren, Ermahnen

-   Ge- und Verbote

-   Überwachen und kontrollieren

-   Eingreifen

 

9. Zusammenarbeit mit Eltern/ Familien

Wir, als Erzieherteam, sehen unsere Eltern immer als Partner in Bezug auf die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder.

Zusammenarbeit heißt für uns:

  • Individuelle Termine zur Besichtigung des Hortes
  • Elterngespräche
  • Regelmäßiger Informationsaustausch
  • Schriftliche Elterninfo (Hortzeitung, Infowände)
  • Öffentliche Sitzungen (Elternvertreter, Kitaausschuss)

 

In der Erziehungspartnerschaft ist Vertrauen, gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz sehr wichtig. Wir nehmen die Anliegen der Eltern ernst und unterstützen sie zum Wohle des Kindes.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist Voraussetzung, um das Kind zu verstehen und die individuellen Entwicklungsschritte unterstützen zu können.

Schnell kann es aber auch zu Konflikten kommen. Die Sicht der Eltern auf unsere Einrichtung ergibt sich aus Erzählungen der Kinder und aus Beobachtungen der Eltern vor Ort. Nicht immer sind Eltern mit den Regeln in der Einrichtung einverstanden. Die Meinungen der Eltern gehen oft weit auseinander, wenn es zum Beispiel um Partizipation oder Selbständigkeit der Kinder geht.

Deshalb sind erklärende Gespräche und Informationen für unsere Eltern sehr wichtig.

 

 

9.1. Neu im Hort/ Aufnahmegespräche

Bereits vor dem Schuleintritt haben die Eltern und Kinder jeder Zeit die Möglichkeit, sich über die Einrichtung zu informieren bzw. vor Ort mit den Erziehern zu sprechen und sich die Räume anzuschauen. Gleiches gilt auch für Eltern und Kinder, die im Verlauf des Schuljahres einen Betreuungsvertrag für unseren Hort abschließen.

Im Mai/Juni bieten wir für alle Eltern der Einschüler eine Elternversammlung an. Während sich die Eltern umfassend über unsere Horteinrichtung informieren, können die Kinder mit Hilfe der Erzieher schon mal den Hort erkunden.

 

9.2. Entwicklungsgespräche

Halbjährlich bietet der Hort Eltern- und Entwicklungsgespräche an. Die genauen Termine im März/ April sowie im Oktober/ November werden immer in unserer Hortzeitung bekannt gegeben. Diese Gespräche können beidseitig (Eltern/ Erzieher) angemeldet werden.

Grundlage für diese Gespräche ist die Beobachtung und Dokumentation zu jedem Kind durch die Erzieher. Weil wir diese Gespräche als sehr gewinnbringend und sinnvoller als Elternabende einstufen, entfallen die jährlichen Elternabende in unserer Einrichtung.

Als weitere Formen des Austausches/der Information nutzen wir:

  • unsere Hortzeitung,
  • Tür- und Angelgespräche,
  • Beschwerde- und Konfliktgespräche jeder Zeit,
  • Aushänge, Einzelzettel, das Hausaufgabenheft und die Postmappe der Kinder.

 

9.3. Elternvertretung

Eltern, die sich für unseren Hort engagieren wollen, können sich zum Schuljahresbeginn als Elternvertreter melden.

Die Elternvertreter treffen sich mit den Erziehern mindestens zweimal jährlich zu einem gemeinsamen Austausch zu organisatorischen und pädagogischen Themen. Außerdem werden Themen für den Kita-Ausschuss und Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung erarbeitet und vorbereitet.

Die Elternvertreter wählen zum Schuljahresanfang 2 Vertreter für den Kitaausschuss.

Im Schuljahr 2021/2022 arbeiten wir mit folgenden Elternvertretern zusammen:

Frau Bathe, Frau Böttcher, Frau Höppner, Frau Jacob, Frau Kaleta, Frau Tannigel, Frau Weindorf und Herr Kußmann.

 

9.4. Kita-Ausschuss

Im Kita-Ausschuss arbeiten Eltern- und Erziehervertreter aus unserem Hort und aus der Kita „Rhinstrolche“, sowie Trägervertreter, zusammen.

Im Schuljahr 2021/2022 vertreten uns Herr Kußmann und Frau Tannigel im Kita-Ausschuss.

Im Kindertagesstättengesetz (KitaG) § 7 (2) sind die Aufgaben dieses Gremiums festgelegt:

Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagestätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Die Finanzhoheit des Trägers, seine personalrechtliche Zuständigkeit und seine Selbstständigkeit in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben bleiben hiervon unberührt.

 

 

9.5. Vereinsarbeit

Unsere Einrichtung wird vom Förderverein „Freunde der Rhinstrolche“ unterstützt:

  • Hilfe vor Ort zu Festen, Feiern, zum Kuchenbasar….
  • Finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Geschenke an unsere Kinder, Flyer für die Einrichtung…

Vereinsvorsitzende:  Hardy Weindorf

Finanzen:  Maria Kinne

E-Mail: 

 

 

10. Zusammenarbeit Team/ Träger

10.1. Zusammenarbeit im Team

In den regelmäßig stattfindenden Teamberatungen werden alle aktuellen Themen, Probleme… besprochen.

Außerdem werden diese Termine für Unterweisungen, Belehrungen und Fallbesprechungen genutzt.

Alle 2 Jahre werden Mitarbeitergespräche durchgeführt.

Die Fortbildung jedes/r einzelnen Mitarbeiters/in zu pädagogischen Themen ist für uns selbstverständlich.

Wir planen jährlich einen/ eine Teamtag/ Teamfortbildung ein. Die Termine werden mit den Schließzeiten und den Bedarfsbetreuungszeiten der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und von dieser beschlossen.

 

10.2. Zusammenarbeit mit dem Träger

Wir arbeiten eng mit der Stadtverwaltung zusammen.

Hauptsächlich mit dem Hauptamt und der Abteilung: Kita/Schule.

Zum Austausch zwischen allen Einrichtungen des Trägers und der Stadtverwaltung finden regelmäßig Treffen auf Leiterebene statt.

Einmal im Jahr werden alle Mitarbeiter zur Personalversammlung und zum Mitarbeiterfest eingeladen.

 

 

10.3. Zusammenarbeit Hort–Kitas

Es besteht ein enger Kontakt zu allen Kitas und Horten der Stadt.

  • Kompensatorische Sprachförderung
  • Unterstützung bei Personalausfall/Dienstaustausch
  • Gemeinsame Aktionen in den Ferien
  • Nutzung von Räumlichkeiten

 Gegenseitige Unterstützung ist wichtig und selbstverständlich, denn das Wohl der Kinder steht immer im Vordergrund.

 

10.4. Hort als Ausbildungsstätte

Vier Kollegen unseres Hortes haben die Qualifikation für den Praxisanleiter erfolgreich absolviert:

  • Bettina Timm
  • Lisa Rähse
  • Wera Stolle
  • Ines Fehlow

Das ermöglicht uns, jungen Menschen, die eine Ausbildung zum Erzieher, ein Praktikum oder ein freiwilliges soziales Jahr bei uns absolvieren möchten, professionell zur Seite zu stehen.

Gute Zusammenarbeit gibt es auch mit den Ausbildungsstätten der Auszubildenen. Wir nutzen den Tag der offenen Tür oder stehen telefonisch/Mail in engem Kontakt.

Außerdem nehmen die Praxisanleiter an den Prüfungen teil. Die Lehrkräfte der Ausbildungsstätte besuchen unsere Einrichtung, um Reflexionsgespräche und Hospitationen durchzuführen.

Ausbildungsstätten unserer Auszubildenden/Praktikanten:

  • Georg-Mendheim Oberstufenzentrum Oranienburg
  • ESAB Berufliche Schule Lindow
  • Berufliche Schulen Neuruppin der ASG
  • Internationale Jugendgemeinschaftsdienste, Landesverein Brandenburg e.V.

 

 

11. Qualitätsmanagement

11.1.   Konzeption unserer Einrichtung

Die kontinuierliche und regelmäßige Fortschreibung unserer Konzeption ist wichtig für die Kontrolle und Sicherung unserer pädagogischen Arbeit.

Kleinere Veränderungen (z. B. Kinderzahlen, Personalstand) werden regelmäßig aktualisiert.

Alle 2 Jahre werden alle Konzeptionspunkte näher betrachtet und gegebenenfalls überarbeitet oder geändert.

Die Arbeit an der Konzeption erfolgt durch das Erzieherteam.

Elternvertreter und Kitaausschuss werden mit einbezogen. Es ist dringend erwünscht, dass Meinungen und Änderungen geäußert werden, da Eltern und Trägervertreter oft eine andere Sichtweise auf die Einrichtung und deren pädagogische Arbeit haben.

 

11.2. Ideen- und Beschwerdemanagement

Unser Team und die Stadt Kremmen (Träger) nehmen Ideen und Beschwerden ernst. Im Rahmen des Ideen- und Beschwerdemanagement ist unser Ziel:

Verbesserung der Zufriedenheit der Kinder, Eltern, Kooperationspartner und Mitarbeiter!

Dieses Ziel wird durch eine transparente und zufriedenstellende Bearbeitung der Ideen/Beschwerden erreicht.

Das Formular zum Ideen- und Beschwerdemanagement erhalten die Eltern im Hort.

 

11.3. Interne und externe Evaluation

Die letzte Evaluation erfolgte 2019 in allen Einrichtungen des Trägers, Stadt Kremmen, in 3 Schritten:

  • Elternbefragung
  • Kinderbefragung
  • Mitarbeiterbefragung.

Weiterhin wird die Qualität der Einrichtungen regelmäßig geprüft.

Die Maßnahmen werden vom Träger zeitlich bestimmt/koordiniert und im Auftrag des Trägers vom IfK durchgeführt und ausgewertet.

Die Auswertung erfolgt im Team unter Anwesenheit eines Vertreters der Stadtverwaltung.

Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in einem Gesamtelternabend über die Ergebnisse im Qualitätsmanagement zu informieren.

 

11.4. Datenschutz

Grundsätzlich gilt das Datenschutzkonzept für Kitas und Horte, das vom Träger festgelegt ist.

Folgende Maßnahmen zum Datenschutz werden zur Zeit einheitlich für alle Einrichtungen des Trägers unter Mitarbeit der Einrichtungsleiter und Stellvertreter erarbeitet, sofern sie in Datenblättern, Dienstanweisungen und im Datenschutzkonzept noch nicht detailliert benannt sind.

  • Umgang mit Dokumenten
  • Regelungen zum Umgang mit Fotos, Filmen ….
  • Regelungen zu Aushängen
  • Gestaltung von Einverständniserklärungen

 

12. Zusammenarbeit/ Kooperation

12.1. Kooperation mit der Grundschule

Unser Hort ist Kooperationspartner der Goethe-Grundschule.

Kooperation heißt für uns, eine bessere Zusammenarbeit zu gewährleisten:

  • schneller und flexibler Informationsaustausch mit Lehrern und Eltern zu Problemen und Themen unserer Hortkinder
  • bei Bedarf gemeinsame Elterngespräche
  • Teilnahme der Erzieher an Elternabenden der Schule
  • gegebenenfalls Teilnahme der Hortleitung an der Lehrerkonferenz und Elternkonferenz
  • Projekte der Schule werden durch den Hort unterstützt bzw. gemeinsam durchgeführt
  • gemeinsame Weiterbildungen

 

Hort und Schule arbeiten gemeinsam in verschiedenen Gremien:

  • Lenkungsgruppe Ganztag
  • Absprache zwischen Hort und Schulleitung

 

Der Kooperationsvertrag wird jährlich evaluiert und für das jeweils neue Jahr festgeschrieben.

 

12.2. Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen

Der Hort arbeitet eng mit folgenden Institutionen zusammen:

  • Verein „Freunde der Rhinstrolche“
  • Schulsozialarbeiterinnen (Austausch, Elternarbeit/-gespräche, Fallbesprechungen)
  • Jugendclub der Stadt Kremmen (Besuch des Jugendclubs ab

Jahrgangsstufe 4)

  • Jugendämter (Fragen zum Kindeswohl, Sorgerechtsfragen)
  • Gesundheitsamt (Untersuchungen für die Vorschulkinder)
  • Einrichtungen der Pro Seniorenpflege und des Altenpflegedienst Kremmen
  • DRK Blutspendedienst

Außerdem nutzen der Karnevalclub Kremmen und die Musikschule Fröhlich unsere Räumlichkeiten.

   

13. Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit ist ein wechselnder Prozess und Dialog zwischen Mitarbeitern der pädagogischen Einrichtung und der Öffentlichkeit.

Innerhalb unserer Einrichtung werden für die Vermittlung von Informationen unsere Wandtafeln oder Aushänge genutzt.

Weitere Formen der Öffentlichkeitsarbeit sind

  • Unser Flyer
  • Internet/ Webseite/ Link
  • Kulturelle Beiträge im Pflegeheim/Proseniorenpflege
  • Theateraufführung für alle Einwohner der Stadt Kremmen
  • Gemeinsamer Weihnachtsmarkt mit dem Jugendclub und den Schulsozialarbeitern
  • Besuch der Vorschulkinder im Hort/ Sportstunde
  • Zusammenarbeit mit den Eltern

 

 

  14. Schlusswort

Mit der vorliegenden Konzeption wollen wir Ihnen einen Überblick über die pädagogische Arbeit unserer Einrichtung ermöglichen.

Dabei ist zu beachten, dass eine Konzeption keine feststehende, starre Arbeitsgrundlage darstellt, sondern der ständigen Aktualisierung und Weiterentwicklung unterliegt.

Die Konzeption ist ein Dokument auf Zeit und wird regelmäßig vom Team überarbeitet und weiterentwickelt.

 

Ihr Hortteam im Hort „Rhinstrolche“

 

 

Kontakt

Hort "Rhinstrolche"

Straße der Einheit 2

16766 Kremmen

 

Telefon: (033055) 2018000

Email:

 

Zum Kontakt

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

24. 04. 2024

 

26. 04. 2024

 

10. 05. 2024